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March 15, 2019
Sarah Conlon

Europawahl - Wie auch du auch aus den USA deine Stimme abgeben kannst

Europawahl - Wie du auch aus den USA deine Stimme abgeben kannst


Wir haben für dich zusammengefasst, wie die Wahlen funktionieren und wie du als EU-Bürger/in auch aus dem Ausland daran teilnehmen kannst.

Was ist die Europawahl?

Europawahlen finden alle fünf Jahre statt und werden zur gleichen Zeit in allen (noch) 28 Mitgliedstaaten der EU abgehalten. Die Wahlen ermöglichen allen Bürgern, Abgeordnete ins Europäische Parlament zu wählen. Jeder Wahlberechtigte kann in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat wählen, sofern der Hauptwohnsitz in diesem Land ist, aber auch wer außerhalb der EU lebt, hat die Möglichkeit, per Briefwahl teilzunehmen.

Die Gesetze, die durch die Europäische Union erlassen werden, werden durch drei Institutionen beschlossen: die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union. Die Bürger können nur das Europäische Parlament wählen; dieses ist das einzige direkt demokratisch gewählte Organ der EU. Es kontrolliert alle EU-Institutionen, entscheidet über europäische Gesetze, über den Haushalt der EU, und wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission. Dieses Jahr findet die Europawahl in Deutschland am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt.

Im Europäischen Parlament gibt es derzeit noch 751 Abgeordnete. Das wird sich durch Brexit, den Ausstieg Großbritanniens, zur kommenden Wahl höchstwahrscheinlich ändern. Dann werden nur noch 705 Sitze im Parlament besetzt werden. Deutschland stellt mit 96 Sitzen die größte Vertretung dar.

Wer kann wählen?

Deutsche Staatsbürger oder Bürger aus einem anderen EU-Mitgliedstaat sind wahlberechtigt, solange drei Bedingungen erfüllt werden: Du bist mindestens 18 Jahre alt, wohnst seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU, und bist im Wählerverzeichnis deiner Heimatgemeinde eingetragen. Auch, wenn du in den USA lebst, kannst du an der Europawahl teilnehmen.

Wie wird gewählt?

Als Wähler kannst du Parteien, aber keinen direkten Kandidaten wählen. Das EU-Wahlrecht sieht ein sogenanntes Verhältniswahlrecht vor, was bedeutet, dass eine Partei je nach Stimmenanzahl verhältnismäßig mehr oder weniger Europaabgeordnete ins Europäische Parlament schickt. Die Vorschläge, wer überhaupt zur Wahl steht, werden von den Parteien und anderen politischen Vereinigungen in Form von Listen eingereicht.

Die Wahl des mittlerweile neunten Europäischen Parlaments findet in allen Mitgliedstaaten frei, geheim, direkt und freiwillig statt. Nur in Luxemburg, Bulgarien, Griechenland, Belgien, und Zypern gilt eine Wahlpflicht.

Kann ich per Briefwahl wählen?

Ja, grundsätzlich können auch im Ausland lebende Europäer per Briefwahl wählen. (Informationen über geringfügige Einschränkungen findest du auf der Seite des Bundeswahlleiters.)

Wenn du keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, ist die Gemeinde zuständig, in der du vor deinem Umzug zuletzt gemeldet warst. Du musst dich in das dortige Wählerverzeichnis eintragen lassen, sofern du es vor deinem Umzug noch nicht getan hast. Dieser Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 5. Mai bei deiner zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Das geht nur per Post und muss handschriftlich unterzeichnet werden. Den notwendigen Antragsvordruck erhältst du online oder bei den konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in den USA. Die genaue Anschrift deiner Gemeinde kannst du im amtlichen Gemeindeverzeichnis des statistischen Bundesamtes herausfinden.

Auch wenn du nur vorübergehend (zum Beispiel während eines Urlaubs oder einer Entsendung) im Ausland lebst, aber nach wie vor in Deutschland gemeldet bist, kannst du einfach per Briefwahl wählen. Zusammen mit dem Wahlschein bekommst du dann die Briefwahlunterlagen geschickt. Erkundige dich am besten bei deinem zuständigen Wahlamt, was du genau tun musst, um die Briefwahlunterlagen in die USA geschickt zu bekommen - oft können diese online beantragt werden, manchmal reicht sogar eine formlose E-Mail.

Kampagnen der EU zur Wahl

Zu den letzten EU-Wahlen hat die Bundeszentrale für politische Bildung jeweils einen Wahl-O-Mat zur Verfügung gestellt. 2019 hat hat das EU-Parlament selbst zudem eine überparteiliche Kampagne gestartet, um die Wahlbeteiligung – die bei der vorherigen Wahl in Deutschland bei gerade mal 48 Prozent lag – anzukurbeln. Mit der Initiative „diesmalwaehleich“ sollten vor allem jüngere Wahlberechtigte und Erstwähler informiert werden. Die Europäische Union startete darüber hinaus die Aktion #EUandME. Auf der Website kannst du eigene #EUandME-Geschichten einreichen, von Kurzfilmen und Anekdoten über deine Auslandsaufenthalte, bis hin zu deinen eigenen Zukunftsvisionen für ein gemeinsames, solidarisches Europa. Für Medienbegeisterte gibt es auch eine Citizen‘s App, die umfangreiche Angebote und Informationen zur EU und Europawahl anschaulich bündelt.

Österreicher im Ausland

Für Österreicher im Ausland läuft der Prozess ähnlich ab wie für im Ausland lebende Deutsche. Du musst dich ebenso in die Europa-Wählerevidenz deiner österreichischen Gemeinde eintragen lassen. Im Unterschied zu Deutschland liegt das Mindestalter bei 15, statt bei 18 Jahren. Du kannst eine automatische Zusendung von Wahlkarten beantragen, und die österreichische Gemeinde wird dir 10 Jahre lang automatisch für alle österreichweiten Wahlen, Volksabstimmungen und -befragungen eine Wahlkarte zukommen lassen. Auch hier gilt, dass du den verlängerten Postweg mit einberechnen solltest, damit der Brief rechtzeitig ankommt.


Weiterführende Informationen:

https://www.diesmalwaehleich.eu/

https://www.europawahl.eu/

https://www.europawahl-bw.de/

http://www.europarl.europa.eu/germany/de/europa-und-europawahlen/europawahlen-2019

http://www.europarl.europa.eu/at-your-service/de/stay-informed/citizens-app

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