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Rechtliches

May 6, 2020
Julius Kaspar Niesert

Doppelte Staatsbürgerschaft - geht das noch?

Wer dauerhaft in den USA lebt, möchte häufig die US-amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen. Doch wie funktioniert das, wenn man gleichzeitig die deutsche behalten möchte? Das Zauberwort heißt Beibehaltungsgenehmigung.

Zunächst einmal sieht § 25 Absatz 1 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) im Regelfall den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit vor, wenn man auf Antrag eine ausländische Staatsbürgerschaft erwirbt. Das kann für viele erst einmal abschreckend wirken. Von jeder Regel gibt es aber bekanntlich auch immer eine Ausnahme und die findet sich diesem Fall in § 25 Absatz 2 StAG: die sogenannte Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft. Eine solche Beibehaltungsgenehmigung ermöglicht es, Deutscher zu bleiben, auch wenn du die amerikanisch Staatsbürgerschaft erwirbst. Sie führt zur doppelten Staatsbürgerschaft.

Doch was sind die Voraussetzungen?

Um die Beibehaltungsgenehmigung zu erhalten, musst du sogenannte zwingende Gründe vorbringen. Welche konkreten Vorteile würde die amerikanische Staatsbürgerschaft in deiner aktuellen Lebenssituation bieten bzw. welche erheblichen Nachteile würden entstehen, wenn du sie nicht hast? Das musst du darlegen und begründen. Solche Nachteile könnten beispielsweise sein, dass du in deinem beruflichen Fortkommen blockiert oder an der Aufnahme eines Studiums gehindert wirst, weil finanzielle Hilfen dafür nur amerikanischen Staatsbürgern zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus ist es erforderlich nachzuweisen, dass du – obwohl dauerhaft in Amerika lebend – weiterhin enge Bindungen zu Deutschland hast, die die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft rechtfertigen würden. Nachweisen kann man das etwa dadurch, dass man die deutsche Sprache spricht, enge Verwandte in Deutschland leben, man geschäftliche Beziehungen unterhält oder Immobilien in der alten Heimat besitzt – schlicht alles, was belegt, dass man auch aus dem Ausland heraus über eine fortbestehende Bindung verfügt.

Ganz entscheidend ist, dass nur eine gültige und ausgehändigte Genehmigung vor dem automatischen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft schützt. Doch was bedeutet das konkret? Die Genehmigung ist – wenn sie erteilt wurde – auf zwei Jahre befristet. „Ausgehändigt“ ist sie dabei tatsächlich erst, wenn du die Urkunde in den Händen hälst - sie muss also zugestellt worden sein.

Am besten ist es daher, die Einbürgerung erst zu beantragen, wenn die Genehmigung schon erteilt wurde. Denn wenn die neue amerikanische Staatsbürgerschaft erteilt wird und du die Genehmigung noch nicht in den Händen hast, verlierst du die deutsche Staatsbürgerschaft. Gleiches passiert, wenn die Genehmigung zum Zeitpunkt der Erteilung der beantragten Staatsbürgerschaft nicht mehr gültig ist, weil die zwei Jahre abgelaufen sind.

Wie kann ich den Antrag stellen?

Wenn du im Ausland lebst, reichst du den erforderlichen Antrag im Original plus einfacher Kopie zunächst bei der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein. Die prüft in einem ersten Schritt die Unterlagen und leitet diese zusammen mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt weiter, das für die endgültige Entscheidung zuständig ist.


Dem Bundesverwaltungsamt ist bei der Entscheidung ein sogenanntes Ermessen eingeräumt. Das heißt, es kann sich für eine Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung entscheiden, muss es aber nicht. Generell kann man sagen, dass es in den letzten Jahren deutlich schwieriger geworden ist, die Beibehaltung zu erlangen. Früher reichte es etwa aus, darzulegen, dass man in Zukunft eventuell beabsichtigt, bestimmte berufliche Chancen wahrzunehmen, die nur Amerikanern offenstehen. Das reicht heute nicht mehr. Mittlerweile guckt sich das Bundesverwaltungsamt die vorgebrachten Gründe ganz genau an. Für den Erfolg entscheiden ist daher, ganz konkrete Vor- bzw. Nachteile darzulegen und nicht nur bloße Karrierechancen oder künftige geschäftliche Beziehungen, die zukunftsbezogen und noch ungewiss sind.


Bei Fragen zum Thema „Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft“, könnt ihr euch an die Kanzlei Rowland & Associates aus New York wenden, die mehrjährige Erfahrung in Bezug auf dieses Verfahren mitbringt und euch gerne näher berät - in deutscher oder englischer Sprache.





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