Wurde dein Bankkonto in der Heimat geschlossen? Es könnte an FATCA liegen.
Wenn du in den USA lebst, aber noch ein Konto bei einer deutschen Bank hast, solltest du FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) kennen und wissen, was die Regeln zu Reporting von ausländischen Konten und Investments via FinCEN (Form 114) sind. Denn US-Einwohner müssen finanzielle Vermögenswerte, die sie im Ausland halten, melden. Wann gilt man als US-Person, worauf muss man vorbereitet sein und wie kann man trotzdem seine europäischen Portfolios halten?
Als ich vor über 20 Jahren in die USA zog, führte ich mein europäisches Aktien- und Anleihenportfolio sowie mein Girokonto weiter bei der damaligen örtlichen HypoVereinsbank (HVB). Vor einigen Jahren erhielt ich dann eine Benachrichtigung von der HVB (damals war ich Präsident der HVB Capital Management in New York), in der mir freundlich mitgeteilt wurde, dass es der Bank nicht mehr möglich sei, mein Portfolio zu verwalten und dass sie es zutiefst bedauerten, die Konten aller US-Personen schließen zu müssen. Sie erklärten mir, dass sie nicht mehr in der Lage seien, einen US-Einwohner zu beraten. Die Bank müsste sich sonst bei der SEC (United States Securities and Exchange Commission) registrieren lassen. Natürlich war ich enttäuscht, da ich die Sonderkonditionen, die Bankangestellte für Wertpapiergeschäfte erhalten, verlor. Mir wurde auch mitgeteilt, dass keine Ausnahmen gemacht werden.
Wechsel zum Online-Broker und weiter zur lokalen Bank
Also verlegte ich mein Konto zu einem deutschen Online-Broker. Zwei Jahre später bekam ich einen Anruf mit der Aufforderung, mein Konto beim Online-Broker bis zu einem bestimmten Datum zu schließen. Hätte ich deren Aufforderung ignoriert, wäre mein Konto eingefroren worden. Wieder hatte ich keine andere Wahl, als eine andere Depotstelle zu suchen, um mein Vermögen zu übertragen. Die Bank, die mir anbot, meine Wertpapiere zu übernehmen, war eine kleine lokale Bank in meinem Heimatort, mitten im Nirgendwo in Deutschland. Sie kümmerten sich nicht sonderlich um die Registrierung bei der SEC, da sie nur einen amerikanischen Einwohner als Kunden hatten (mich!). Sie konnten sich auf eine damals gültige Ausnahme zu den Registrierungsregeln für Berater von US-Bürgern, die nicht mal eine Hand voll US-Kunden haben, berufen und freuten sich über die Anlagen.
Und dann doch zur US-Bank
Doch im Jahr 2012 erhielt ich einen Brief von dieser kleinen lokalen Bank, in dem stand, dass sie keine Geschäfte mehr mit Kunden machen würden, die entweder US-Bürger oder Inhaber einer Green Card sind oder eine Adresse in den USA haben. Diese Änderung war auf FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) zurückzuführen. FATCA machte die Berichtspflichten für Deutsche, die in den USA leben, zu aufwendig. Aufgrund des Gesetzes war es für fast alle deutschen Banken viel sinnvoller, der kleinen Anzahl von US-Kunden, die sie betreuten, zu kündigen, anstatt zu versuchen, die lästigen und kostspieligen Vorschriften zu erfüllen. An diesem Punkt gab ich auf und übertrug meine Wertpapiere auf eine Bank in den USA – etwas, das ich schon vor langer Zeit hätte tun sollen.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Ursprünglich war der Grund, warum ich einen Teil meines Kapitals in Deutschland behalten wollte, der Wunsch nach ein paar Jahren wieder nach Deutschland zurückzukehren. Auch als klar war, dass ich auf unbestimmte Zeit in den USA bleiben würde, hatte ich trotzdem immer noch nicht mein gesamtes Vermögen in die USA verlagert. Ein Grund dafür war mein Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft: Mir wurde gesagt, dass ich, wenn ich amerikanischer Staatsbürger werde, meine deutsche Staatsbürgerschaft aber behalten möchte, ich weiterhin in Deutschland Anlagen haben sollte. Dies hätte einen positiven Effekt auf die Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung (Erlaubnis ,die US-Staatsbürgerschaft anzunehmen, ohne die deutsche abzugeben). Konten und Depots sind anscheinend Zeichen der weiterhin bestehenden „besondere Bindungen an Deutschland“.
Insgesamt wäre es aus verschiedenen Gründen einfacher gewesen, das gesamte Vermögen in die USA zu übertragen, wie z.B. die vereinfachte Steuererklärung. Es wäre nicht nötig gewesen, zusätzliche Formulare zu erstellen und/oder Kapitalgewinne und -verluste und Dividenden und Zinseinkünfte manuell in den USD umzurechnen. Außerdem hätte ich den FBAR (Foreign Bank Account Report) nicht einreichen müssen (erforderlich für US-Personen, deren ausländische Kontenwerte $10.000 übersteigen).
Interessante Alternativen
Während FATCA den Banken in ganz Europa das Geschäft mit in den USA ansässigen Personen erschwert, gibt es in den USA Spezialisten, die diese Kunden gerne übernehmen. Mein Schweizer Kollege zum Beispiel ist von der Verwaltung internationaler Portfolios auf europäische Portfolios umgestiegen, da es eine große Nachfrage von Deutschen gab, die ihre guten alten europäischen Aktien behalten wollten.
Keinen Grund zur Sorge also, wenn deine deutsche Bank dir die Tür weist und dir trotz jahrelanger vertrauensvoller Beziehung kündigt. Es gibt außerhalb des deutschen Bankensystems Optionen, die vielleicht sogar besser für dich geeignet sind, als du dachtest. Im Folgenden haben wir dir einige grundlegende Informationen über das Gesetz zusammengestellt.
Was ist FATCA?
Ganz vereinfacht dargestellt: FATCA, der Foreign Account Tax Compliance Act, ist ein Gesetz, das u.a. US-Steuerzahler dazu verpflichtet, bestimmte finanzielle Vermögenswerte, die im Ausland gehalten werden, zu melden, unabhängig vom aktuellen Wohnsitz des Steuerzahlers. Darüber hinaus verlangt FATCA von ausländischen Finanzinstituten (FFIs), wie Banken, Versicherungsgesellschaften, Maklern/Händlern, Hedgefonds und dergleichen, dass sie Vermögenswerte, die von amerikanischen Kunden gehalten werden, und Einkünfte auf diese direkt an die IRS (Internal Revenue Service) zu melden.
Wann ist man eine US-Person?
FATCA wurde 2010 als Teil des Hiring Incentives to Restore Employment Act (HIRE) mit dem Ziel erlassen, Steuerhinterziehung durch US-Personen aufzudecken. Das Gesetz trat am 1. Juli 2014 in Kraft. Wer fällt nun unter die Kategorie einer US-Person? FATCA betrachtet eine Person als US-Person, z. B. wenn sie US-Bürger oder Inhaber einer Green Card ist oder sich eine bestimmte Anzahl von Tagen in den USA aufhält (es reichen hier z. T. schon 31 Tage). FATCA betrachtet eine Person auch dann als US-Person, wenn sie in den Vereinigten Staaten oder in US-Territorien geboren wurde. Aber es gibt hier eine lange Liste von weiteren Kriterien.
Mehr Informationen:
http://www.irs.gov/Businesses/Corporations/Foreign-Account-Tax-Compliance-Act-FATCA
http://www.treasury.gov/resource-center/tax-policy/treaties/Pages/FATCA.aspx
Gastbeitrag von Karin Müller-Paris
F&V Capital Management
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F&V Capital Management, LLC und Karin Müller-Paris übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit des obigen Textes. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, um eine qualifizierte Aussage zu diesem Thema zu erhalten.