E2-Investorenvisum – leben und arbeiten in den USA mit einem Nichteinwanderungsvisum
Du möchtest in den USA leben und arbeiten oder bist derzeit schon in den
USA und möchtest gern bleiben, hast aber keinen Sponsor? Wer in den USA leben
und arbeiten möchte und nicht die Voraussetzungen für ein Einwanderungsvisum,
also eine Greencard, erfüllt, sollte sich mit den Bedingungen für das
sogenannte E2-Investorenvisum (treaty investor visa) beschäftigen.
Was sind die Voraussetzungen?
1. Es muss ein Abkommen zwischen den USA und dem Heimatland des Investors geben.
Derzeit haben die USA solche Abkommen mit ca. 80 verschiedenen Nationen abgeschlossen, darunter die meisten EU-Staaten.
2. Wenigstens 50 % der Investition in den USA muss Personen aus dem Vertragsland gehören.
Den E2-Visumantrag kann man stellen als Investor (Besitz von mind. 50 % des Unternehmens), als Führungskraft oder als Angestellter mit besonderen und unentbehrlichen Fähigkeiten.
Die Antragsteller, wenn es sich nicht um den Investor selbst handelt, müssen die gleiche Nationalität wie der Investor haben. Grundsätzlich können mehrere Personen bzw. Arbeitnehmer auf einer Investition basierend ihr E2 beantragen. Jeder Antragsteller kann außerdem seinen Ehepartner und seine Kinder (solange sie unter 21 Jahre alt sind) mitbringen, da diese ebenfalls ein Visum erhalten. Ehepartner können auch eine Arbeitserlaubnis (EAD) beantragen, Kinder jedoch nicht.
3. Die Investoren müssen eine Investition getätigt haben oder aktiv mit dem Investmentprozess befasst sein, bevor sie den Visumantrag stellen.
Grundsätzlich verlangt das Gesetz, dass die Investition „at risk“ ist, also die Investition einem Verlustrisiko unterliegt. Früher war es oft üblich, die Summe für die Investition. z. B. in ein bestehendes Unternehmen, auf ein Treuhandkonto einzuzahlen und die Auszahlung von der Gewährung des Visums abhängig zu machen. Allerdings ist dies mittlerweile regelmäßig nicht mehr ausreichend und zumindest Teile der Investition müssen tatsächlich getätigt und die Gelder nachweisbar vor Visumantrag geflossen sein.
4. Das Unternehmen in den USA muss ein reales und nachweislich existierendes Unternehmen sein.
Das Unternehmen, in welches du investierst, darf keine passive Investition sein, also z. B. Mieteinnahmen durch Immobilienbesitz. Stattdessen muss das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen verkaufen, um damit Profit zu erzielen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man nachweisen kann, dass es sich um ein real existierendes Unternehmen handelt. Hinzu kommt, dass du nachweisen musst, dass das Unternehmen nicht marginal ist. Dies bedeutet, dass das Unternehmen mehr als den bloßen Lebensunterhalt des Investors und seiner Familie erwirtschaften muss, was man z. B. durch die Schaffung von Arbeitsplätzen für Amerikaner zeigen kann.
5. Die Investition muss „substantiell“ sein.
Es gibt nirgends im Gesetz einen Mindestinvestitionsbetrag und jeder Fall ist anders. Allerdings musst du eine für dein Geschäft ausreichende Summe investieren und die Konsuln schauen, was ein Amerikaner für eine vergleichbare Unternehmung investieren würde.
Wie kann ich meine Chance auf die Erteilung eines E2-Visums maximieren?
Wichtig ist die „richtige“ Firmengründung, da das E2-Visum auf das Visum-Unternehmen ausgestellt wird. Mangelnde Beratung kann hier schon zu vermeidbaren Fehlern führen, die später die Visumerteilung gefährden oder erschweren. Neben der eigentlichen Investition ist auch der Businessplan ein wichtiger, wenn nicht der wichtigste Teil des Visumantrags, der die Konsuln von deinen Plänen überzeugen soll.
Der Businessplan für den Visumantrag
Der Businessplan muss den Vorgaben der USCIS entsprechen und ist nicht vergleichbar mit einem „traditionellen“ Businessplan, den du für einen Bankkredit oder für Investoren schreibst. Der Businessplan für den E2-Antrag erklärt die Unternehmung dem Konsul und ist fokussiert auf die Visumerteilung. Wie der gesamte Antrag muss der Businessplan auf Englisch verfasst sein. Es kann gar nicht genug betont werden, dass der Businessplan durchaus den Unterschied zwischen Visumerteilung und -ablehnung macht. Deshalb ist es sinnvoll, sich den Businessplan von einem Experten schreiben zu lassen. Dann ist das in jedem Fall eine gute Investition innerhalb des Visuminvestments und wird als Teil der Gesamtinvestition vom Konsul angesehen. Vor dem Visuminterview solltest du dich mit dem Businessplan bestens vertraut machen, damit du alle Fragen des Konsuls beantworten kannst. Mit einem erfahrenen Partner kannst du sicher sein, dass du einen qualitativ hochwertigen Businessplan in professionellem Englisch einreichst, der den Anforderungen der Konsuln entspricht und die Chance auf deine Visumerteilung maximiert.
Bei Fragen zum Thema „E2-Visum“, „Visum-Businessplan“ oder „Firmengründung“ könnt ihr euch an M&D Florida Services Inc. ([email protected]) aus Florida wenden, die mehrjährige Erfahrung in Bezug auf E2 Visa und Visum-Businesspläne mitbringen und euch gern näher beraten – in deutscher oder englischer Sprache. Mehr Informationen findest du auch auf dem YouTube-Kanal