Orga & Recht

Steuern & Finanzen

March 22, 2021
Kathrin Kunterding

Wie bekomme ich Kinder- und Elterngeld im Ausland ?

Wer mit Kindern ins Ausland geht und aktuell Elterngeld bezieht, fragt sich, ob er dieses auch als Expat beziehen kann. Und ob er fern von zu Hause weiter Kindergeld bekommt. Wer die jeweiligen Bestimmungen und Anlaufstellen kennt, profitiert auf jeden Fall.

Wenn du dies liest, hast du aller Wahrscheinlichkeit nach schon eine Menge geschafft! Du bist in ein anderes Land gezogen, hast dein Zuhause in Deutschland auf- oder vorübergehend abgegeben, zahlreiche (virtuelle) Behördengänge hinter dir und viel Neues dazugelernt. Nur was die finanzielle Unterstützung oder Erleichterung für Familien mit Kindern angeht, benötigst du eventuell ein wenig Hilfe. Lass uns dir ein paar Tipps geben.

Kindergeld: Eine schöne Sache – in Deutschland. Bis zum 18. Lebensjahr deines Kindes erhältst du, wenn es mit dir zusammenwohnt, 204 Euro monatlich, ab dem dritten Kind steigen die Sätze. Die Unterstützung wird bis zum 25. Lebensjahr des Kindes fortgezahlt, wenn es weiter zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder studiert.

Anspruch auf Kindergeld

Beim Umzug ins Ausland hast du nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist. Das heißt, du hast in Deutschland deinen Wohnsitz oder „gewöhnlichen Aufenthalt“. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer, also du oder dein Partner oder ihr beide, von Deutschland ins Ausland entsandt wurdet. Dabei kann es sich um eine langfristige Entsendung (1–5 Jahre) oder um eine Versetzung (ab 5 Jahre) handeln. In allen Fällen versteuert ihr euer Einkommen in Deutschland.

Du kannst ebenfalls Kindergeld beantragen, wenn du beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt bist. Das trifft zu, wenn du Einkünfte in deinem Heimatland, wie durch die Vermietung deines Hauses hast, ansonsten aber dein Gehalt von deinem internationalen Arbeitgeber in den USA erhältst und dieses dort versteuerst.

Ausnahmen gibt es immer

Eine Sonderregelung gibt es für Auslandsbedienstete, die vom Bund oder Land bezahlt werden wie Beamte, die außerhalb Deutschlands in einer staatlichen Einrichtung arbeiten, also zum Beispiel Diplomaten. Zweite Möglichkeit: Du wohnst zwar nicht in Deutschland, beziehst aber inländische Einkünfte, die zu mindestens 90 Prozent einkommenssteuerpflichtig sind. Das gilt unter anderem für Entwicklungshelfer oder Auslandsrentner, und wir gehen mal stark davon aus, dass nichts davon auf dich zutrifft.

Welche Nachricht zuerst – die gute oder die schlechte?

Wir beginnen mit der schlechten: In den USA wird kein Kindergeld gezahlt. Dafür, und jetzt kommt die gute Nachricht, kannst du als Elternteil Steuern sparen und zwar bis zu 2000 Euro im Jahr. Das Ganze nennt sich Child Tax Credit und entspricht in etwa dem deutschen Kinderfreibetrag.

Wann Elterngeld?

Mit dem Elterngeld verhält es sich ähnlich wie mit dem Kindergeld. Du hast einen Anspruch auf die Zahlungen, wenn du oder dein (Lebens-)Partner bzw. deine (Lebens-)Partnerin ein Arbeitsverhältnis in Deutschland hat und für eine begrenzte Zeit entsandt wurde. Damit unterliegt ihr automatisch dem deutschen Sozialversicherungsrecht.

Wenn du während deiner/eurer Elternzeit von Deutschland ins Ausland gegangen bist, hast du ebenfalls dann weiter Anspruch, wenn du oder dein Partner zeitlich begrenzt entsandt wurde und zwar im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnis in Deutschland mit der entsprechenden Sozialversicherungspflicht. Ob du alle Voraussetzungen für das Elterngeld erfüllst, prüft deine Elterngeldstelle (diese richtet sich nach deinem letzten Wohnsitz in Deutschland). Wir drücken dir die Daumen!

Noch Fragen? Hier findest du mehr Infos:

Beantragung Kindergeld bei der Familienkasse (Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld)
Beantragung Elterngeld – Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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