Planst du demnächst nach Deutschland zu fliegen? Bei der Einreise aus Risikogebieten (USA) gibt es einige Regelungen. Wir haben euch einen kurzen Überblick auf Grundlage der Informationen des Auswärtigen Amtes zusammengestellt:
- Pflicht der digitalen Einreiseanmeldung
- Testpflicht auf das Coronavirus
- Quarantänepflicht, abhängig von der Regelung des Bundeslandes
Maßnahmen im Kampf gegen COVID-19:
Ab dem 2. November 2020 bis vorläufig mindestens zum 18. April 2021 sollen nach einem Beschluss des Bundes und der Länder Hotels oder andere Unterkünfte Übernachtungen nur noch für notwendige Reisen anbieten. Übernachtungsangebote für touristische Reisen sind grundsätzlich nicht mehr gestattet. Eine Visumerteilung für touristische Zwecke wird daher nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.
Für die Umsetzung der Regelungen sind die Bundesländer zuständig. Ob eine Reise im Einzelfall möglich ist, hängt daher von den Regelungen des Bundeslandes ab, in das gereist werden soll. Weitere Informationen (nur in deutscher Sprache) findest du hier:
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html#c19076
Testpflicht bei Einreise nach Deutschland
Flugreisen
Ab dem 30. März 2021 müssen grundsätzlich alle Personen, die auf dem Luftweg nach Deutschland reisen, vor Reiseantritt ein negatives Covid-19-Testergebnis vorweisen. Dies gilt unabhängig von dem Land, aus dem die Einreise erfolgt. Ausgenommen sind Personen unter sechs Jahren, sowie die Crews der Flugzeuge. Das negative Testergebnis muss vor Abflug der Airline vorgelegt werden.
Die Tests müssen bei den zuständigen Teststellen im Ausland und dürfen frühestens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland erfolgen (Zeitpunkt der Abstrichnahme). In Ländern, in denen ein Test auf diesem Weg nicht möglich ist, können Airlines die Tests durchführen oder von Dritten durchführen lassen.
Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests anerkannt. Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Antikörper-Tests werden nicht anerkannt.
Das Testergebnis ist für mindestens zehn Tage nach Einreise aufzubewahren und auf Anforderung den zuständigen Behörden vorzuweisen.
Weitere Informationen zur Testpflicht bei Flugreisen findest du auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-testpflicht-einreisevo.html
Andere Verkehrsmittel (außer Flugreisen)
Einreisende ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzgebiet oder in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen bereits bei Einreise einen Nachweis einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitführen und diesen sowohl den zuständigen Behörden bei Einreise auf Anforderung sowie ggfs. dem Beförderungsunternehmen vor Antritt der Reise vorlegen.
Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem sonstigen Risikogebiet (weder Hochinzidenzgebiet noch Virusvariantengebiet) aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über ein Testergebnis verfügen und dieses auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen.
Die Listen der Hochinzidenzgebiete, Virusvariantengebiete und sonstigen Risikogebiete werden auf der Webseite des Robert Koch Instituts veröffentlicht.
Der Test darf in jedem Fall höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein (Zeitpunkt der Abstrichnahme). Der Nachweis des Testergebnisses muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Einzelheiten zu den Anforderungen an den Test finden Reisende auf der Webseite des Robert Koch-Instituts. Das Testergebnis ist für mindestens zehn Tage nach Einreise aufzubewahren.
Unabhängig vom Testergebnis besteht eine Quarantänepflicht nach Maßgabe der Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
Weitere Informationen zur Testpflicht finden Reisende auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Einreisebeschränkungen
Allgemeine Einreisebeschränkungen
Für Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Staaten. Diese werden vom BMI erlassen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise auch beim BMI, welche Regelungen für das Land, aus dem Sie nach Deutschland einreisen, im Einzelnen gelten.
Grundsätzlich ist eine Einreise möglich aus:
- EU-Mitgliedstaaten
- Schengen-assoziierten Staaten: Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein
- Weiteren Staaten, aus denen aufgrund der epidemiologischen Lagebewertung durch die EU Einreise ermöglicht wird
Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist.
Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.
Für Einreisende mit Voraufenthalten in Virusvariantengebieten besteht diese Pflicht immer. Bei Voraufenthalten in sonstigen Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten bestehen bestimmte Ausnahmen. Insbesondere sind Personen ausgenommen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten.
Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
Quarantänevorschriften
In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen. Diese haben eigene Regelungen auf Grundlage einer Musterverordnung erlassen.
Da die neue Musterverordnung wesentliche Änderungen aufweist, bitten wir Sie, die in Ihrem Ziel-Bundesland geltenden Quarantäne-/Test-Regelungen vor Einreise besonders aufmerksam zu lesen; Informationen hierzu findest du auf der Webseite der Ländergesundheitsministerien bzw. Senatsverwaltungen. Zu diesen neuen Regelungen siehe hier.
Quarantäneregelung
Nach der neuen Musterverordnung gilt grundsätzlich:
Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage, müssen Einreisende
- sich vor der Einreise über www.einreiseanmeldung.de anmelden und einen Nachweis hierüber mit sich führen,
- sich vor oder unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen,
- sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben und
- sich dort häuslich für 10 Tage absondern (Quarantäne).
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Info
Als Voraufenthalt in einem Risikogebiet gilt ein Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tagen vor Einreise.
Maßgeblich ist, ob das Gebiet zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland als Risikogebiet ausgewiesen war (d.h. nicht zwangsläufig zum Zeitpunkt des Aufenthalts).
Ausnahme: Durchreise (Transit)
Die Pflicht zur häuslichen Absonderung besteht nicht bei Transitaufenthalten. Sie sind in diesem Falle allerdings verpflichtet, Deutschland unmittelbar zu verlassen. Maßgeblich sind Regelungen der Bundesländer.
Ausnahme: negatives Testergebnis nach 5 Tagen
Die 10-tägige Quarantäne kann nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften frühestens nach dem fünften Tag nach Einreise durch ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beendet werden.