Umzug & Einleben

Rückkehr in die alte Heimat

February 4, 2019
Kai Blum

Den Hund mit in die USA nehmen

Wer längere Zeit in die USA geht, will sicher nicht den geliebten Hund zurücklassen. Die folgenden Ausführungen sollen dir einen Überblick geben, was bei der Mitnahme von Hunden zu beachten ist, insbesondere was die Einreisebestimmungen der USA, den Flug und die Rückreise betrifft.

Einreisebestimmungen für Hunde

Es gibt mehrere US-Bundesbehörden, die sich mit der Einfuhr von Haustieren beschäftigen, und diese haben unterschiedlich strenge Bestimmungen für die Einreise von Hunden. Auch von Bundesstaat zu Bundesstaat gibt es Unterschiede.

Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man sowohl ein Gesundheitszeugnis als auch den Nachweis über eine Tollwutschutzimpfung mit sich führen. Letztere wird auf der Website der amerikanischen Botschaft in Deutschland als obligatorisch angeführt, obwohl die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC auf ihrer Website schreibt, dass dieser Nachweis für Hunde aus Deutschland nicht notwendig ist. Es kann also sein, dass niemand diese Papiere sehen will, da Deutschland und Westeuropa als Gebiet mit sehr niedrigem Tollwutrisiko gelten. Jedoch kann es wirklich nicht schaden, diese Nachweise bei sich zu haben, besonders wenn man auf übereifrige Grenzkontrolleure trifft. Du ersparst dir so jede unnötige und zeitraubende Diskussion.

Das Gesundheitszeugnis (Health Certificate) sollte nicht älter als 30 Tage sein und auf Englisch bescheinigen, dass der Hund keine auf den Menschen übertragbaren Krankheiten hat, als „free of diseases communicable to man“ ist.

Die Bescheinigung über die Tollwutimpfung (Rabies Vaccination Certificate) ist ebenfalls ein Nachweis in englischer Sprache. Sie muss den Namen des Hundes, das Impfdatum (Date of Vaccination) und das Ablaufdatum der Immunisierung (Expiration) ausweisen sowie die Unterschrift des Tierarztes tragen. Das Ablaufdatum ist allerdings nicht notwendig, wenn die Impfung nicht länger als zwölf Monate vom Tag der Ankunft in den USA zurückliegt. Hunde, die zuvor noch nie gegen Tollwut geimpft wurden, müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise geimpft worden sein .


Besondere Bestimmungen für Hawaii, Guam und American Samoa:

Alle Hunde, die in die tollwutfreien Gebiete Hawaii sowie Guam und American Samoa eingeführt werden, unterliegen einer 120-tägigen Quarantäne. In Hawaii kann man die Quarantäne jedoch verkürzen, wenn man alle Auflagen des „Five-Day-or-Less Program“ erfüllt. Das gilt auch für American Samoa, da die Tiere über Hawaii eingeführt werden müssen. Für Guam gibt es ähnliche Bestimmungen.

Vor der Abreise schon an die Rückreise denken

Du solltest vor der Abreise in die USA bereits an die Rückreise denken und dir einen Heimtierausweis beim Tierarzt ausstellen und den damit verbundenen Mikrochip implantieren lassen. (Mehr zum Thema Rückreise am Ende dieses Artikels.)

Fliegen mit Hund

Informiere dich unbedingt bei der Fluggesellschaft über die jeweils geltenden Richtlinien und die Kosten für die Mitnahme von Hunden. Da kann es ganz erhebliche Unterschiede geben.

Ganz kleine Hunde (in der Regel bis etwa fünf Kilo) können bei vielen Fluggesellschaften gegen einen geringen Aufpreis als Handgepäck mit in die Kabine genommen werden. Du musst allerdings rechtzeitig reservieren, da die Anzahl der Tiere pro Flug beschränkt ist. Erkundige dich bei der Fluggesellschaft, ob diese eine Transporttasche für die Kabine zur Verfügung stellt oder ob du diese vorab kaufen musst. Diese speziellen Transporttaschen sind verschließbar, luftdurchlässig und wasserundurchlässig. Frage bei Bedarf im Tierhandel danach.

Größere Hunde müssen in den Frachtraum. Die feste, ausbruch- und auslaufsichere sowie luftdurchlässige Transportbox für den Hund muss der Besitzer mitbringen. Obwohl es die Boxen auch in den Frachtabteilungen vieler großer Flughäfen zu kaufen gibt, solltest du diese schon einige Tage oder sogar Wochen vor dem Flug erwerben. So umgehst du das Risiko, dass es dann kurz vor dem Flug doch keine Box zu kaufen gibt. Außerdem hast du so Zeit, deinen Hund schon zu Hause langsam an die Box zu gewöhnen. Lege dem Hund am besten eine vertraute Decke in die Box.

Auch solltest du die Besatzung vor dem Abflug sicherheitshalber noch einmal auf den Hund im Frachtraum hinweisen, damit der Pilot für die richtigen klimatischen Bedingungen sorgt. Vermeide, wenn möglich, die heißen Sommermonate, da sich der Frachtraum des Flugzeuges im Stand stark aufheizen kann. Wähle möglichst eine Direktverbindung, um ein Umladen des Hundes in ein anderes Flugzeug und den damit verbundenen Stress für das Tier zu vermeiden.

Bitte beachte auch, dass viele Fluggesellschaften keine Hunderassen mit kurzen Schnauzen, wie zum Beispiel die Englische Bulldogge und den Mops, transportieren, da diese Hunde im Flugzeug sehr anfällig für lebensgefährliche Probleme hinsichtlich Atmung und Körpertemperatur sind.

Schiffsreise mit Hund

Auf dem Passagierschiff Queen Mary 2 kann man ebenfalls Hunde mitnehmen. Diese müssen allerdings in einem Hundezwinger, den es an Bord des Schiffes gibt, bleiben. Man kann den Hund natürlich besuchen. Da das Schiff von England aus losfährt, sind nicht nur die amerikanischen, sondern auch die britischen Bestimmungen für die Einreise mit Hund zu beachten.

Mit dem Hund aus den USA in Deutschland, Österreich oder der Schweiz einreisen

Wenn es darum geht, einen Hund nach Deutschland oder Österreich zu bringen, gilt es, die Einreisebestimmungen der EU zu berücksichtigen, die strikter sind als die der USA: Hunde müssen durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutschutzimpfung haben und von einem EU-Heimtierausweis (bei Rückkehr eines Tieres aus der EU) oder von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat wie den USA) begleitet sein. Dort sollten die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sein.
In der Schweiz gelten ähnliche Einfuhrbestimmungen wie in der EU.

Folgende als gefährlich eingestufte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.

Ein als gefährlich eingestufter Hund darf allerdings einreisen, wenn er nach einem Auslandsaufenthalt zurückkommt und wieder in das Bundesland verbracht wird, in dem der Hundehalter eine Erlaubnis zum Halten des Hundes hat. Der Hundehalter muss bei der Einreise alle erforderlichen Papiere vorlegen, um nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um den Hund handelt, für den die Erlaubnis ausgestellt wurde.


Über den Autor:
Kai Blum lebt seit 1994 in den USA und hat mehrere Bücher über seine neue Heimat geschrieben. Dazu gehören die Ratgeber „Alltag in Amerika. Leben und arbeiten in den USA“, „Bessersprecher Englisch“ und „Fettnäpfchenführer USA“. Mehr dazu auf www.kaiblum.com

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